1. Die Fa. bauexplorer nimmt grundsätzlich nur Firmen aus dem Bereich des Handwerks und den artverwandten und
mit dem Thema in Zusammenhang stehenden Branchen auf. Die Fa. bauexplorer behält sich vor Eintragungswünsche
abzulehnen die nicht zum Thema passen oder wo bereits das Postleitzahlengebiet mit einem Eintrag besetzt ist.
2. Der Eintragungswunsch wird entsprechend nach dem ausgefülltem Eintragungsformular vorgenommen.
Der Auftrag erfolgt auf Rücksendung des Eintragungsformulars. Dieses kann der Fa. bauexplorer innerhalb von acht
Werktagen auf elektronischem Weg, per Fax oder auf dem Postweg zugesandt werden. Logos und Bilder sind
grundsätzlich auf elektronischem Weg einzureichen.
Der Auftraggeber bestätigt mit der Rücksendung des Eintagungsformulars, das er zur Auftragserteilung berechtigt ist
und sich unter der Internetadresse der Fa. bauexplorer umfassend infomiert hat. Der Vertrag wird wirksam, wenn der
Auftrag nicht zwei Wochen nach Absendung schriftlich vom Auftraggeber oder von der Fa. bauexplorer widerrufen wird.
3. Nach erbringung der Leistung durch die Fa. bauexplorer ist der Betrag zuzüglich der der gesetzlichen Mwst. für ein
Jahr zur Zahlung fällig. Der Betrag wird nach Rechnungstellung innerhalb von acht Werktagen fällig.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres wenn nicht
spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich durch den Auftaggeber oder der Fa. bauexplorer gekündigt wird.
4. Für die Richtigkeit der zugesandten Eintragungsdaten wie Firmenadresse, Logo und sonstige Daten übernimmt der
Auftraggeber die volle Verantwortung. Insbesondere für die rechtliche Zulässigkeit der Eintragungsdaten unter
Berücksichtigung von Waren und Gütezeichen.
Die Eintragung ist vom Auftraggeber vor der Zusendung vollständig zu überprüfen und gegebenfalls zu berichtigen bzw.
zu ergänzen. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, Änderungen seines Eintrages kostenfrei vornehmen zu lassen.
Änderungswünsche sind grundsätzlich schriftlich bei der Fa. bauexplorer einzureichen.
Die Veröffentlichung des Eintrages erfolgt nach Zusendung des Eintragungsformulars innerhalb von acht Werktagen.
5. Die Fa. bauexplorer behält sich eine eventuelle Erweiterung oder Änderung des Internetauftrittes bzw. Internetdomäins
vor. Werden Änderungen oder Erweiterungen des Internetauftrittes vorgenommen, so begründet dies nicht zum Rücktritt
oder zu Minderungsansprüchen seitens der Auftaggeber.
6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung soll durch eine solche Bestimmung ersetzt werden,
die der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien, Wetzlar.
Wetzlar, Feb 08